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Beförderungsbedinungen

Beförderungsbedingungen ab dem 01.08.2019

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Gelenke, Operationen oder ähnliches) bei der Terminabsprache mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren ist eine sportliche Betätigung, bei der alle mit anfassen müssen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, beim Aufrüsten mit anzufassen, so bitten wir um rechtzeitige Absprache mit uns. Ersatzkräfte können dann gestellt werden.

Erst nach Erhalt der Passagierinformationen werden die Gäste in die „Beförderungsliste“ aufgenommen. Gutscheine sind nur mit Zustimmung des Unternehmens übertragbar. Sie sind bis spätestens 18 Monate nach Ausstellung beim Unternehmen zur Fahrtdurchführung einzulösen (Änderungen bedürfen der Zustimmung des Piloten). Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung unter Abzug von 50% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich. Danach verfällt der Betrag. Sollte der Gast zum vereinbarten Termin nicht am Abfahrtsort erscheinen, so verfällt sein Fahrtanspruch. Es sei denn, eine zahlende Ersatzperson könnte noch rechtzeitig einspringen.

Den Passagieren ist bekannt, dass eine Beförderung „der Reihe nach“ durchgeführt wird. Ausnahmen sind nach Absprache wegen besonderer Anlässe möglich. Es wird seitens des Unternehmens versucht, die Fahrten möglichst innerhalb eines Jahres durchzuführen. Allerdings können Wetter oder andere widrige Umstände auch einen längeren Wartezeitraum bewirken.

Die Mindestfahrtdauer beträgt 45 Minuten. Bei vorzeitigen Fahrtabbrüchen, gleich welcher Art, entscheidet der Pilot darüber, ob die Fahrt wiederholt wird, oder ein Nachlass auf die Fahrtkosten gewährt wird. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart. Der Treffpunkt wird jeweils mit dem Piloten vereinbart. Der Standard-Treffpunkt ist Oberelspe oder Altenvalbert. Von dort aus geht es dann zu einem unserer Startpunkte, der von uns festgelegt wird (Basic) oder mit Ihnen abgesprochen ist (Exclusiv).   

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er die Entscheidungen über Start, Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30m können nicht mitfahren. Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokamera, Ferngläser etc.) sind nicht versichert und dürfen nur in einem dafür geeigneten Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Durch die Aushändigung und Annahme der Beförderungsbedingungen entsteht ein Beförderungsvertrag des Passagiers mit Daniel Schulte, Beeselstraße 3, 57368 Lennestadt. Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetzes trifft nicht ein, wenn er beweist, dass er und sein Team alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Bitte achten Sie auf Ihre Kleidung. Durch Witterungseinflüsse können rußhaltige Wassertropfen vom Brenner herabtropfen. Schäden, die hierdurch eventuell an der Kleidung entstehen, werden nicht ersetzt. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir lange Hosen, feste Schuhe und langärmelige Oberbekleidung zu tragen.

 

Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht 3 Mio. € (CSL-Deckung). Diese gilt für Personen und/oder Sachschäden je 600.000 € je Schadensereignis. Für Gegenstände, die am Körper getragen werden, beträgt die Versicherungssumme 1.700 €. Die Unfallversicherung beträgt je Passagier 20.000 € bei Tod und 20.000 € bei Invalidität. Es steht jedem Mitfahrer frei, sich selbst auf eigene Kosten vor der Fahrt höher zu versichern.

Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB. Geänderte Beförderungsbedingungenen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetzt die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

Daniel Schulte, Beeselstraße 3, 57368 Lennestadt
Luftfahrtunternehmen: DE.NW.BOP.239
Tel: 0151/64410483 , E-Mail: daniel@schulte-ballooning.de 

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